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WK-Obmann Gerhard Oswald: „Lavanttaler Betriebe nehmen den Datenschutz ernst“Ausgabe | Mittwoch, 27. Juni 2018

Wirtschaftskammer-Bezirksstellenobmann Gerhard Oswald im Interview über die seit vergan- genem Freitag gültige Datenschutz-Grundverordnung der EU. „Die WK-Bezirksstelle in Wolfs- berg steht den heimischen Betrieben mit Rat und Tat zur Seite“, so der Obmann.

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UN: Die Datenschutzgrundver- ordnung der EU ist seit 25. Mai in Geltung – quasi seither „scharf geschalten“?

Oswald: Dieses Thema begleitet uns schon seit dem Jahr 2016, wo das Europäische Parlament und der Rat diese EU-Verordnung erlassen und ihre Geltung mit 25. Mai 2018 versehen hat. Die Verordnung als solches ist in jedem Mitgliedsstaat verbindlich und gilt auch unmittelbar. Zusätzlich wurde das österreichische Datenschutzrecht angepasst.

 

UN: Was ist die Intention dieses Regelwerkes?

Oswald: Die Zielsetzungen der DS- GVO sind die einheitliche Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU, ein einheitlicher Rechtsschutz für Betroffene und die Gewährleistung eines entsprechenden Vollzuges. Das Regelwerk basiert auf sieben Grundsätzen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet, z. B. eine Kundenkartei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert usw., ist davon betroffen.

 

UN: Wie sieht es mit der Umsetzung in den Lavanttaler Betrie- ben aus?

Oswald: Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Lavanttaler Betriebe das Thema Datenschutz ernst nehmen. Bei meinen Betriebsbesuchen und Gesprächen mit Unternehmern vernehme ich, dass das Thema überall präsent ist und jeder selbst ein Interesse hat, dass mit seinen persönlichen Daten sorgfältig umgegangen wird. Sich mit dem Thema gar nicht zu beschäftigen, ist hingegen der schlechteste Fall.

 

UN: Müssen sich Betriebe vor hohen Strafen fürchten?

Oswald: Wer sich mit den Grunderfordernissen der DSGVO im Betrieb ernsthaft auseinandergesetzt hat – zum Beispiel mit dem Datenverarbeitungsverzeichnis – braucht sich nicht zu fürchten. Auf Betreiben der Wirtschaftskammer hat die Bundesregierung im Bereich der nationalen Umsetzung jetzt auch noch eine wesentliche Änderung herbeigeführt: der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wurde im Datenschutzgesetz verankert. Das heißt, dass die Datenschutzbehörde bei erstmaligen Verstößen eine Verwarnung aussprechen kann anstatt Geldstrafen zu verhängen.

 

UN: Sie sind selbst Unternehmer, wie ist es Ihnen mit der Umsetzung gegangen?

Oswald: Ich muss sagen, dass ich anfangs durchaus skeptisch war. Unternehmer müssen sich im täglichen Alltag auf ihr Kerngeschäft – in meinem Fall ist es die Gebäudetechnik – konzentrieren können. Da bleibt verständlicherweise oft wenig Zeit für solche Dinge. Im Nachhinein betrachtet muss ich jedoch sagen, dass es durchaus Sinn macht, im Betrieb eine solide Grundstruktur für die vorhandenen Daten zu haben. Das Thema Sicherheit, hier im Speziellen die Datensicherheit, ist mir persönlich ein Anliegen.

 

UN: Ihr Tipp an die Betriebe?

Oswald: Die Wirtschaftskammer ist das Werkzeug der Unternehmer. Im Bereich der Datenschutz-Grundverordnung bietet sie eine breite Palette an Serviceleistungen an: Checklisten, Mustervorlagen, Workshops und auch individuelle Beratungen bei Sprechtagen. Ich kann jedem nur empfehlen, dieses Service zu nutzen. Die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer in Wolfsberg ist dafür die zentrale Anlaufstelle.

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